|
Das Prädikat ist das Zentrum des Satzes. Es gibt die Handlung oder Tätigkeit an, um die es im Satz geht.
Das Prädikat besteht immer aus einer einteiligen oder mehrteiligen Verbform.
Man muss das Prädikat konjugieren.
Das heißt, man muss es an das Subjekt des Satzes anpassen.
Das Prädikat hat eine relativ fixe Stellung im Satz.
Im Aussagesatz steht der konjugierte Teil des Prädikats normalerweise an zweiter Stelle. Besteht das Prädikat aus mehreren Teilen (z.B. im Perfekt), stehen die übrigen Teile am Schluss. Dadurch entsteht die so genannte „Satzklammer“ des Prädikats, die Objekte und Ergänzungen des Satzes enthält.
Im Aufforderungssatz und bei der Entscheidungsfrage steht die Personalform an erster Stelle.
Im Nebensatz steht die Personalform des Verbs an letzter Stelle:
Beispiel: Er hat den Unterricht versäumt, weil er krank war.
Das Prädikat bestimmt die Valenz des Satzes.
Da es sehr oft Ergänzungen verlangt, bestimmt das Prädikat Zahl und Art der übrigen Satzglieder.
Das Verb begegnen fordert zwei Ergänzungen, sonst wird der Satz als unvollständig empfunden.
Auch diese Sätze sind nicht korrekt, da die Vorgaben des Verbs (jeweils ein Satzglied im Nominativ und im Dativ) nicht eingehalten wurden:
Welche Ergänzungen die einzelnen Verben jeweils erfordern, erfährt man mit der Frageprobe:
Beispiel: Wer begegnete seinem Lehrer? Thomas (Subjekt) Wem begegnete Thomas? Seinem Lehrer (Dativobjekt)
|